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Wasserrahmenrichtlinie

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die 3. Umsetzungsphase der WRRL von 2022- 2027 sind von den jeweiligen Landesregierungen für die zugehörigen Teile der Flussgebiete behördenverbindlich eingeführt worden. Darin sollen die konkreten Ziele für die Wasserbewirtschaftung in den Flussgebieten bis Ende des Jahres 2027 enthalten sein.

Im 1. Halbjahr 2020 lief bereits die Öffentlichkeitbeteiligung in der 3. Phase zu den "Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung 2022 - 2027". Für Nordrhein-Westfalen konnte vom 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021 zum dortigen Entwurf des Bewirtschaftungsplanes 2022 - 2027 Stellung genommen werden.

Mit der Anhörung des für Umwelt zuständigen Ausschusses des Landtags NRW wurde am 1. Dezember 2021 die Erarbeitung des dritten Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2022 bis 2027 abgeschlossen. In einer Pressemitteilung vom 7. 1. 2022 hat das Umweltministerium die Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans bekanntgegeben. Dort heißt es, dass alle Stellungnahmen geprüft und so weit wie möglich im Bewirtschaftungsplan berücksichtigt wurden. Alle Beteiligten sollten also überprüfen, was möglich war und sich im Sinne einer aktiven Beteiligung äußern, wenn das Ergebnis in ihrem Sinne unzureichend ist.

Zu Beginn der ersten Bewirtschaftungsphase im Jahre 2009 konnte in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) auf dem Kamm der Wasserscheide des Teutoburger Waldes der "Dreiflußstein" als Denkstein für die dauerhafte Aufgabe, die aktive Beteiligung zu fördern, um eine breite Akzeptanz für den möglichst guten Zustand unserer Gewässer zu erreichen, seiner Zweckbestimmung übergeben werden. Allein den Bekanntheitsgrad des Steines, erst recht aber den seiner Symbolik zu steigern ist ein Generationenauftrag.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Programm "Lebendige Gewässer" erstellt, nach dem in regionaler Zusammenarbeit die Maßnahmenplanung konkretisiert werden soll. Dazu sind Kooperationen gebildet worden, in denen eine frühzeitge Mitwirkung von Interessengruppen (Naturschutz, Fischrei etc.) vorgesehen ist. Die Arbeit in derartigen Kooperationen ruht gegenwärtig weitgehend. Allerdings haben zusätzlich zum Landesbüro Naturschutz NRW viele einzelne Aktive zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 Stellung genommen. Das Umweltministerium NRW hat auf seiner Seite FLUSSGBIETE NRW zugesagt, dass alle Einsender eine schriftliche Antwort auf ihre Stellungnahme erhalten. Der Versand wird voraussichtlich ab dem 14.2.2022 beginnen.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Zielerreichung sollen mit Hilfe der "Strahlwirkung" auf ein Mindestmaß reduziert werden, um signifikant nachteilige Auswirkungen auf die Nutzungen in unserer Kulturlandschaft zu vermeiden.

Zur Vorbereitung einer konkreten Umsetzung sind in den kreisweiten Kooperationen vor nun schon 10 Jahren Umsetzungsfahrpläne erarbeitet worden. Diese Pläne sind eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen. In den kommunalen Gremien sind die Pläne, die über den gesamtenngs Planungszeitraum bis 2027 reichen, als verbindliche Handlungskonzepte beschlossen worden. Diese Pläne werden aktuell durch Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG ergänztt. Leider hat hierzu im Gegensatz zu den Umsetzungsfahrplänen keine Öffentlichkeitsbeteiligung mehr stattgefunden.

 

Märzenbächerblüte am Muschelkalkbach (Werre zwischen Bad Meinberg und Detmold)
© 2008, Karlheinz Meier, Detmold. //  Letztes Update: 29.10.2022