Der Stand der Umsetzung der Richtlinie geht aus der Zwischenbilanz 2018 zur Umsetzung der Wasserrahmnrichtlinie auf der Landesseite FLUSSGEBIETE NRW hervor.
Zur Konkretisierung der erforderlichen morphologischen Maßnahmen sind im Jahr 2012, dem ersten Termin für die Fertigstellung von Maßnahmen, die bis 2015 zum möglichst guten Zustand führen sollten, Umsetzungsfahrpläne nach dem Programm "Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen " erarbeitet worden. Dazu fand eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung inerhalb von Kooperationsgebieten unter Federführung der Kreisbehörden statt.
Auf Basis des LANUV-Arbeitsblatts 16 "Strahkwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis" wurden die Strahlkwirkungselemente im Verlauf der jeweiligen Gewässer abgesteckt. Darüberhinaaus wurden offensichtlich erforderliche Maßnahmen konzeptionell benannt und verortet.
In OWL haben alle kommunalen Räte diese Umsetzungsfahrpläne als verbindliche Handlungskonzepte beschlossen.
Die Maßnahmen für den zweiten Bewirtschaftungszyklus 2015 bis 2021 bezogen sich auf ein Paket sogenannter Programmmaßnahmen, das von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) auf Bundesebene abgestimmt wurde. Im hyromophologischen Bereich wurde zur Konkretisierung wird auf die Umsetzungsfahrpläne verwiesen.
Die zeitlichen Perspektiven bis zur Zielerreichung hat der Herausgeber in einem Fachartikel in der Zeitschrift "Wasser und Umwelt" im Jahre 2014 unter dem Titel "Der lange Weg zum guten Zustand" dargelegt.
Für die Region OWL wird sich als nachteilig erweisen, dass keiner der größeren Weserzuflüsse wie Diemel, Nethe, Emmer, Werre und Große Aue zur Kategerie
2. Ordnung zählt. Die Bewirtschaftungsverantwortung liegt auch für diese Flüsse nicht beim Land sondern bei den Städten und Gemeinden. Lediglich an der Ober- und Mittelweser in OWL hat die Bezirksregierung Detmold die koordinierende Verantwortung für diei Erstellung von Umsetzungsfahrplänen übernommen. Ansonsten obliegt den Unteren Wasserbehörden für ihr Kreisgebiet die Leitung der Kooperationen, die jedoch seit Jahren nicht mehr wahrgenommen wird.
Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Umsetzungsfahrpläne durch eine andere Art der Darstellung, die Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG, ersetzt wurden. Das Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans 2022 - 2027 enthält jetzt in der Beschreibung der einzelnen Programmmaßnahmen den Verweis auf zugehörige Maßnahmenübersichten auf der jeweiligen Internetseite der Bezirkdsregierungen.