Die Maßnahmenübersichten für Ostwestfalen-Lippe sind am 22. 12. 2020 von der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht worden. Das geschah zeitgleich mit der Veröffentlichung des Entwurfs des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027. In der Veröffentlichung dieser Übersichten wird hervorgehoben, dass die Maßnahmenträger, die Bewirtschaftungsbehörden und die Bezirksregierung Detmold eng zusammengearbeitet haben. Nur hat davon die Öffentlichkeit nichts mitbekommen.
Das ist eine ausgesprochen schlechte Voraussetzung für eine aktive Beteiligung auf der entscheidenden kommunalen Ebene in der dritten Phase der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Von den Maßnahmenübersichten, die auf den Umsetzungsfahrplänen aufbauen und diese in eine andere Form der Darstellung überführen, muss erwartet werden, dass sie zu einer weiteren Konkretisierung der erforderlichen Maßnahmen führen.
Leider war das eine völlig falsche Erwartungshaltung. Die Maßnahmenübersichten verdienen diesen Titel nicht. Sie sind ganz einfach nicht lesbar, wie ein Blick in die Übersichtskarten belegt.
Natürlich wurde dieser gravierende Mangel in den Stellungnahmen zum Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans beanstandet. Die Beantwortung durch das Umweltministerium NRW lautete:
Da die Maßnahmenübersichten kein Bestandteil des Bewirtschaftungsplans sind, erfolgt an dieser Stelle keine vertiefte Erwiderung zu Ihren Einwendungen.
Aus dieser Haltung gegenüber allen, die zu Beginn des 3. Zykus der Richtlinienumsetzung die Öffentlichkeitsbeteiligung noch wahrgenommen haben, lässt sich nicht ableiten, dass die aktive Beteiligung noch gefördert wird.