Home | Kontakt | Impressum
Wasserrahmenrichtlinie

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind von den jeweiligen Landesregierungen für die zugehörigen Teile der Flussgebiete seit Angang des Jahres 2010 behördenverbindlich eingeführt worden. Darin sollen die konkreten Ziele für die Wasserbewirtschaftung der anschließenden sechs Jahre in den Flussgebieten enthalten sein.

Die Öffentlichkeitbeteiligung erfolgte in den von der Richtlinie vorgegebenen drei halbjährigen Phasen. Leider kann nicht bestätigt werden, dass es gelungen ist, die aktive Beteiligung zu fördern. Die Resonanz auf das Mitwirkungsangebot war gering. Für die Region Ostwestfalen-Lippe mit seinen Anteilen an gleich drei europäischen Flussgebieten wäre das bürgerliche Engagement eine große Chance gewesen.

Wenigstens konnte im Jahre 2009 der "Dreiflußstein" als Denkstein für die dauerhafte Aufgabe, die aktive Beteiligung zu fördern, um eine breite Akzeptanz für den möglichst guten Zustand unserer Gewässer zu erreichen, seiner Zweckbestimmung übergeben werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Programm "Lebendige Gewässer" erstellt, nach dem in regionaler Zusammenarbeit die Maßnahmenplanung konkretisiert werden soll. Dazu sind Kooperationen gebildet worden, in denen eine frühzeitge Mitwirkung von Interessengruppen (Naturschutz, Fischrei etc.) vorgesehen ist.

Die Bewirtschaftungspläne sind zusammen mit den Maßnahmenprogrammen auf der Seite www.flussgebiete.nrw.de einsehbar. Der für den Umweltschutz zuständigen Ausschuss im Landtag hat dazu nach § 2d LWG am 24.02.2010 sein Einvernehmen erteilt. Damit sind diese Pläne und Programme einschließlich der Planungseinheitensteckbriefe behördenverbindlich.

Die Wasserkörpertabellen unter dem Themenbereich "Gewässerstrukturen" enthalten in einer knappen Übersicht die wesentlichen Inhalte der Steckbriefe.

Die erforderlichen Maßnahmen sollen mit Hilfe der "Strahlwirkung" auf ein Mindestmaß zur Zielerreichung reduziert werden, um signifikant nachteilige Auswirkungen auf die Nutzungen in unserer Kulturlandschaft zu vermeiden.

Zur Vorbereitung einer konkreten Umsetzung sind Umsetzungsfahrpläne mit der generellen Frist 2012 zu erarbeiten. Allerdings sollten nach der Wasserrahmenrichtlinie bis zu diesem Termin die Maßnahmen verwirklicht sein, die bis zum Jahr 2015 zum Ziel führen. Die Umsetzungsfahrpläne sind eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen.

Das Diskussionsforum war ein Angebot, dass noch nicht angekommen ist. WRRL-in-OWL wird aber weiter nach Wegen suchen, das Internet für den dringend erforderlichen Informationsaustausch zu nutzen.

Märzenbächerblüte am Muschelkalkbach (Werre zwischen Bad Meinberg und Detmold)
© 2008, Karlheinz Meier, Detmold. //   Letztes Update : 27. Jun 2011