Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpramme
für die nordrhein-westfälischen Teile von Rhein, Weser, Ems und Maas sind unter
http://www.flussgebiete.nrw.de/Dokumente/NRW/Bewirtschaftungsplan_2010_2015/
einsehbar.
Die zugehörigen Steckbriefe informieren Sie über den Zustand der Gewässer, über die Bewirtschaftungsziele bis 2015 und über die geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele innerhalb eines Teileinzugsgebietes, die durch ständige Wiederholungen gleicher Textpassage kaum zu überblicken sind. Dort sind auch die Monitoringergebnisse für alle Parameter in den einzelnen Wasserkörpern innerhalb einer Wasserkörpergruppe als Bewertungsstufen der WRRL zu finden. Auch hier ist die Orientierung schwierig. Unter dem jeweiligen Wasserkörper steht an erster Stelle die vorläufige Einstufung in "natürlich" oder "erheblich verändert", an zweiter Stelle der strukturelle Befund als "Allgemeine Degradation".
Diese Angaben sind für die schnelle Orientierung besonders relevant. Auf dieser Website werden diese wichtigen Informationen für jedes Gewässer in OWL und für die einzelnen zugehörigen Wasserkörper in einer Tabellenzeile übersichtlich zusammengefasst. Sie finden diese Angaben über den Strukturzugang nach der Anwahl des Flussgebietes, zu dem Ihr Gewässer gehört.
Die offiziellen Antworten auf die umfangreichen Stellungnahmen der Naturschutzverbände, die Sie unter
http://www.wassernetz-nrw.de/wiki/index.php?title=Unsere_Stellungnahme
nachlesen können, liegen vor. Nennenswerte Auswirkungen sind nicht ersichtlich. So ist der viel zu hohe Anteil "erheblich veränderter" Gewässer nahezu unverändert geblieben. Hierbei scheint es weiterhin gravierende Missverständnisse zu geben. In der Pressemitteilung der Bezirksregierung Detmold
zur ersten Gewässerkonferenz in OWL am 11. Dezember 2009 ist nachzulesen:
"Die Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie, alle Gewässer über und unter der Erde bis zum Jahr 2015, in Ausnahmen bis zum Jahr 2027 in einen guten Zustand zu bringen, ist für Ostwestfalen-Lippe eine große und wichtige Aufgabe." Diese Aussage ist auf der Gewässerkonferenz 2010 wiederholt worden.
Eine derart weitgehende Vorgabe haben nicht einmal die Naturschutzverbände aus der Wasserrahmenrichtlinie abgeleitet. Wichtig ist, dass jetzt konkrete Schritte zur Verfolgung der realistischen Ziele der WRRL erfolgen. Im Land NRW sollen dazu erst einmal Umsetzungsfahrpläne erstellt werden. Lesen Sie dazu Näheres im
Wassernetz NRW oder auf der Seite der Geschäftsstelle „Weser NRW“.