Die Erwartung, dass die ab 2010 behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme die konkreten Ziele für die Wasserbewirtschaftung der anschließenden sechs Jahre enthalten, ist nicht erfüllt worden. Bis zum Jahr 2012, dem ersten Termin für die Fertigstellung von Maßnahmen, die bis 2015 zum guten Zustand führen sollten, werden Umsetzungsfahrpläne nach dem Programm "Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen " erarbeitet.
Generell gilt die Frist 2012 für Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung. Für diese Umsetzungspflichten sind die Gewässerschauen ein unverzichtbares Begleitinstrument. Die Schaupraxis der Aufsichtsbehörden, zumeist der Kreisbehörden, lässt das noch nicht erkennen.
Die wenigen Wasserkörpergruppen, in denen morphologische Maßnahmen bis zum Jahr 2012 behördenverbindlich vorgesehen sind, lassen sich über die letzte Spalte der Flussgebietstabellen schnell übersehen. Auch hier ist eine Aufbruchstimmung bei den für die Trägerschaft der Maßnahmen zuständigen Stellen in Anbetracht der nahe Frist nicht in Sicht.
Für die Region OWL wird sich als nachteilig erweisen, dass keiner der größeren Weserzuflüsse wie Diemel, Nethe, Emmer, Werre und Große Aue zur Kategerie
2. Ordnung zählt. Die Bewirtschaftungsverantwortung liegt auch für diese Flüsse nicht beim Land sondern bei den Städten und Gemeinden. Lediglich an der Ober- und Mittelweser in OWL will die Bezirksregierung Detmold die koordinierende Verantwortung für dei Erstellung von Umsetzungsfahrplänen übernehmen. Ansonsten obliegt den Unteren Wasserbehörden für ihr Kreisgebiet die Leitung von Kooperationen.