In NRW sollen bis Mitte 2012 Umsetzungsfahrpläne erarbeitet werden. Diese sollen alle Wasserkörpergruppen umfassen, für die zur Erreichung der ökologischen Ziele der WRRL Fristverlängerungen vorgesehen sind. Vertiefte Informationen dazu finden Sie im Wassernetz. Dort können Sie insbesondere auch die aktuelle Fassung eines Musterumsetzungsfahrplans für NRW einsehen.
Die einzelnen Bundesländer gehen, der föderalen Vielfalt entsprechend, sehr unterschiedliche Wege zur Konkretisierung der Maßnahmen. Lesen Sie dazu den veröffentlichten Bericht des Herausgebers zu diesem Thema.
Wesentliche Beurteilungsgrundlage für die erforderlichen Entwicklungsmaßnahmen unter Aspekten der Strahlwirkung sind die Gewässerstrukturen. Eine schnelle Übersicht der strukturellen Gegebenheiten und der Gewässerabschnitte, in denen Ansätze für Strahlursprünge und Trittsteine gegeben sind bzw. diese Funktionselemente auch schon bestehen, verschafft Ihnen die zweite Spalte der tabellarischen Übersicht der Gewässer, in die Sie über den "Strukturzugang" gelangen.